Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November (FOTO)

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Coburg (ots) – Tipps für den Alltag Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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