Mattil & Kollegen [Newsroom]
München (ots) – Am 28.11.2016 findet die 2. Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG statt. Die Anleihegläubiger sollen darüber abstimmen, ob sie einen sogenannten gemeinsamen Vertreter wählen. Zu dieser Versammlung müssen … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: PRESSEMITTEILUNG