Noch bis zum 23. November nimmt die BaFin Stellungnahmen zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) entgegen, die sie auf ihrer Internetseite zur Konsultation gestellt hat. Es handelt sich um eine Überarbeitung der bisherigen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk).
Quelle: PRESSEMITTEILUNG