Freistellung des E-Geld-Produkts „EDEKA-Gutscheinkarte“ der paybox Bank AG

Allgemeinverfügung der BaFin betreffend die Freistellung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 GwG i.V.m. § 25n Abs. 5 KWG im Rahmen des Vertriebs der „EDEKA-Gutscheinkarte“ der paybox Bank AG
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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