Allgemeinverfügung zum E-Geld-Produkt "fashioncheque" der solarisBank AG

Allgemeinverfügung der BaFin betreffend die Freistellung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 GwG i.V.m. § 25n Abs. 5 KWG im Rahmen des Vertriebs und Rücktauschs des E-Geld-Produkts „fashioncheque“ der solarisBank AG
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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