Immo Perfekt AG: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagen- und Kreditgeschäfts an

Die BaFin hat der Immo Perfekt AG (München) mit Bescheid vom 10. Oktober 2016 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Außerdem hat die Gesellschaft das durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt betriebene Kreditgeschäft abzuwickeln, und zwar unter Berücksichtigung der Vereinbarungen, die sie mit den Darlehensnehmern geschlossen hat.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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