Auslegungsentscheidung zum Geschäftsbetrieb von Versicherungsunternehmen aus Drittstaaten in Deutschland

Versicherer aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind, müssen eine Erlaubnis der BaFin besitzen und in Deutschland eine Niederlassung errichten, wenn sie hierzulande das Erst- oder Rückversicherungsgeschäft betreiben wollen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe