Rückkaufswerte und beitragsfreie Versicherungssummen von Lebensversicherungen

Versicherungsnehmer, die in der Vergangenheit aus ihren kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen ausgestiegen sind, mussten vor allem bei erst wenige Jahre gelaufenen Verträgen die Erfahrung machen, dass bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung von den gezahlten Beiträgen nichts oder nur ein geringer Teil ausgezahlt bzw. als beitragsfreie Versicherungssumme weitergeführt wurde.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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