Übersicht über die Haftungskaskade im Rahmen der Bankenabwicklung (Stand: 09.05.2016)

Ist ein Kreditinstitut oder eine Finanzgruppe in seinem Bestand gefährdet und kann zur Sicherstellung der Abwicklungsziele, wie Sicherung der Finanzstabilität, kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt werden, kommen die im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und in der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRM-VO) geregelten Abwicklungsinstrumente zur Anwendung. Hierzu zählen die Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse (sogenanntes bail-in).
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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