Studie des Finanzmarktwächters – Versicherungsverband kritisiert irreführende Untersuchungsmethode

PRESSEMITTEILUNG – Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hält die heute vorgestellte Untersuchung des Finanzmarktwächters zur „Bedarfsgerechtigkeit von Anlageprodukten“ für irreführend. Insbesondere für die Kernaussage der Studie, dass 95 Prozent der aktuellen Angebote „nicht zum Bedarf der Verbraucher passen“ gibt es keine Grundlage. Denn der Finanzmarktwächter definiert die Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Produkt realitätsfern, indem er den Bedarf des Verbrauchers nur dann als erfüllt ansieht, wenn das gewählte Produkt auch gleichzeitig das ‚bestmögliche‘ am Markt verfügbare ist.

„Es liegt auf der Hand, dass in einer Marktwirtschaft mit einer Vielzahl an Anbietern zwar alle Verbraucher passgenaue und damit bedarfsgerechte Produkte bekommen können, jedoch nie gleichzeitig auch alle das „beste”, das heißt das jeweils billigste, flexibelste, sicherste oder rentierlichste Produkt erwerben. Bei vielen Produkten steht das auch erst im Nachinein fest. Zudem sind bei den einzelnen Angeboten auch die Unterschiede der in der Studie nicht abgebildeten Produkteigenschaften oder der Servicequalität zu groß“, betont Peter Schwark, GDV-Geschäftsführer. Verzerrungen entstehen insbesondere, wenn Indexfonds, ETFs und Direktversicherer zum alleinigen Maßstab für Kosten und Rendite gemacht werden, die den Aufwand einer Anlageberatung grundsätzlich nicht vergüten. Nur durch diesen methodisch fragwürdigen Ansatz ist auch der unrealistisch hohe Prozentsatz vermeintlicher Falschberatungen zu erklären.

STATEMENT

Dr. Peter Schwark, Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung: „Mit dem gleichen methodischen Ansatz könnte man den Tankstellenpächtern vorwerfen, 95 Prozent der Autofahrer würden nicht ‚bedarfsgerecht‘ tanken, weil sie nicht die jeweils billigste Tankstelle gewählt hätten.“

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe