Anzeigepflicht für verantwortliche Inhaber von Schlüsselfunktionen und verantwortliche Inhaber von anderen Schlüsselaufgaben

In Kapitel IX. der BaFin-Veröffentlichung zum Themenblock 2 der Vorbereitung auf Solvency II „Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit“ vom 30.04.2014 hat die BaFin mitgeteilt, dass nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zu Anzeigepflichten sowie zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Inhaber von Schlüsselfunktionen und anderen Schlüsselaufgaben von diesen Personen Unterlagen bei der BaFin vorzulegen sind. Auch wenn für eine Person schon anlässlich einer anderen Tätigkeit eine Anzeige bei der BaFin eingereicht wurde, sind die Unterlagen erneut vorzulegen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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