PRESSEMITTEILUNG – Die rumänische Versicherungsaufsicht Autoritatea de Supraveghere Financiară (ASF) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie dem Versicherer Societatea Asigurare-Reasigurare Astra S.A. mit Beschluss vom 26.08.2015 die Erlaubnis entzogen hat.
Das rumänische Unternehmen hat auch in Deutschland das Versicherungsgeschäft betrieben. Aufgrund des sog. Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer aber nicht der BaFin, sondern der rumänischen Versicherungsaufsicht ASF. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der rumänischen Aufsicht und wird die deutschen Kunden auf ihrer Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.
Die Geschäftstätigkeit der Societatea Asigurare-Reasigurare Astra S.A. erfolgte in Deutschland zum einen durch eine Niederlassung – notifiziert gemäß Anlage A. zum Versicherungsaufsichtsgesetz für die Sparte 13 (Allgemeine Haftpflicht). Zum anderen betrieb sie das Geschäft im Dienstleistungsverkehr – notifiziert gemäß Anlage A. zum Versicherungsaufsichtsgesetz für die Sparten 2 (Krankheit), 3 (Landfahrzeug-Kasko), 5 (Luftfahrzeug-Kasko), 7 (Transportgüter), 8 (Feuer- und Elementarschäden), 9 (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden), 11 (Luftfahrzeughaftpflicht), 13 (Allgemeine Haftpflicht), 18 (Beistandleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden), 19 (Leben) und 21 (Fondsgebundene Lebensversicherung).
Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die rumänische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch lediglich aufnehmen und an die rumänische Aufsicht weiterleiten.
Weitere Informationen können auch der englischsprachigen Pressemitteilung der ASF entnommen werden.