GDV zum Abwicklungsmechanismusgesetz: Rückwirkende Eingriffe in bestehende Investitionen vermeiden

PRESSEMITTEILUNG – 17.06.2015: Die Umsetzung des Gesetzentwurfs zum Abwicklungsmechanismusgesetz würde Versicherer als Gläubiger im Falle einer Bankeninsolvenz benachteiligen. Das Gesetz sieht einen Rangrücktritt bei unbesicherten Schuldtiteln vor. Insbesondere der rückwirkende Eingriff in bestehende Investitionen ist dabei problematisch. Er würde in die grundrechtlich geschützte Eigentumsposition der Gläubiger eingreifen.

Daher spricht sich die Versicherungswirtschaft dafür aus, dass ein Rangrücktritt auf die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens emittierten unbesicherten Schuldtitel von Banken beschränkt wird. Für bestehende Investitionen sollte Bestandsschutz gelten.

Die deutschen Versicherer sind mit einem Kapitalanlagebestand von rund 1.450 Milliarden Euro die mit Abstand größten institutionellen Anleger in Deutschland und mit etwa 574 Milliarden Euro die größte Gläubigergruppe von Banken. Zum Jahresende 2014 hatten die deutschen Versicherer nach Schätzungen des Verbandes ca. 84 Milliarden Euro in unbesicherte Schuldtitel von Banken investiert. Das entspricht knapp sechs Prozent ihrer Kapitalanlagen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich des GDV.

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