Tag der Organspende: Mit Verfügungen vorsorgen

Am Samstag, 6. Juni 2015, ist der Tag der Organspende. Wer nach seinem Tod Organe spenden möchte, sollte dies am besten schriftlich festlegen – zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Seit Anfang des Jahres bietet die DEVK Unterstützung beim Erstellen von Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten. Den Online-Service in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen – egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare und erstellt so eine individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. Versicherte, die sich für den Premium-Rechtsschutz der DEVK entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen – ohne Selbstbeteiligung. Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Für Versicherte im Premium-Schutz zahlt die DEVK die Gebühren für die Registrierung.


Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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