PRESSEMITTEILUNG – Die BaFin veröffentlicht ab sofort bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Veröffentlicht werden Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz, die dazu erlassenen Rechtsverordnungen oder die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Credit Requirements Regulation – CRR).
Die Übersichtstabelle gibt es hier auf BaFin.de.