Dr. Klein gibt Tipps zum optimalen Haftpflichtschutz für Eigenheimbesitzer und Vermieter

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„Zu einem Unfall kann es schnell kommen: Ein Fußgänger bricht sich bei Glatteis vor dem Haus ein Bein, ein Besucher rutscht auf dem frisch gewienerten Küchenboden aus oder ein vom Sturm heruntergewehter Dachziegel trifft auf ein Auto – oder gar einen Menschen“, warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher beim Finanzdienstleister Dr. Klein & Co. AG. Schadenersatzansprüche aus solch einem Unfall können Geschädigte beim Immobilieneigentümer geltend machen. Doch gerade bei Personenschäden können die finanziellen Folgen enorm sein – umso wichtiger ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. „Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und solche, die vermieten, brauchen dabei unterschiedliche Absicherungen“, erklärt Gawarecki.
Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, reicht eine private Haftpflichtversicherung aus. Sie prüft, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist und übernimmt dann die Regulierung des Schadens und die Zahlung der Schadensersatzansprüche. Wichtig ist, beim Versicherungsabschluss eine ausreichend hohe Deckung zu vereinbaren, da der Hauseigentümer für Sach- und Personenschäden unbegrenzt haftet. Empfehlenswert ist deshalb eine Versicherungs-summe von mindestens fünf Millionen Euro.
Wer vermietet, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Für Haus- und Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, greift dagegen die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie brauchen einen speziellen Haftpflichtschutz. Denn auch sie haften für Schäden mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb sollte jeder Vermieter – egal, ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt oder ob lediglich ein Grundstück verpachtet wird – eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. „Vorsicht übrigens auch, wenn eine Einliegerwohnung in einer sonst selbstgenutzten Immobilie vermietet wird,“ so Gawarecki. Da dieser Teil des Hauses dann nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, zahlen private Haftpflichtversicherungen hier nicht immer. Somit ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen obligatorisch – oder eben eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die gleichen Aufgaben und Leistungen wie die private Haftpflichtversicherung, ist dabei aber speziell auf Vermieter abgestimmt. Trotzdem kann es sein, dass bestimmte Schadensfälle, wie beispielsweise Umweltschäden durch Öltanks, ausgeschlossen werden. Nicht nur hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen bzw. die Beratung durch einen Versicherungsspezialisten. Ebenso sollte wieder auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro geachtet werden. 
Weitere Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung finden Sie auf http://www.drklein.de/privathaftpflicht.html. 
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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