Allgemeinverfügung: Anrechnung neu begebener Geschäftsanteile als Bestandteile des harten Kernkapitals; Vorabgenehmigung für die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund von gekündigten Genossenschaftsanteilen

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach Artikel 26 Absatz 3 und Artikel 77 lit. a), 78 Absatz 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und Art. 32 Absatz 2 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 07.01.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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