NDR Norddeutscher Rundfunk [Pressemappe]
Hamburg (ots) – Gesetzliche Krankenkassen dürfen nach Auffassung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff keine Auskünfte über Versicherte bei privaten Wirtschaftsauskunfteien und Adresshändlern einholen. Darauf weist Voßhoff in einem Mitte … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG