Kindergeburtstag: Gastgeber-Eltern übernehmen Aufsichtspflicht / R+V-Infocenter: Einladung gilt als "Vertrag"
R+V-Infocenter [Pressemappe]
Wiesbaden (ots) – Kuchen essen, Schatzsuche, Ausflug: Kindergeburtstage sind für Eltern mit viel Arbeit verbunden – und mit viel Verantwortung. „Sie übernehmen in diesen Stunden die Aufsichtspflicht für alle anwesenden Kinder, egal ob die Einladung … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
