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Saarbrücken (ots) – – Wer bei längerer Arbeitslosigkeit Unterstützung vom Staat beantragt, muss zunächst die eigenen finanziellen Reserven nutzen. – Das gesetzlich festgelegte Schonvermögen ist sicher – ebenso geförderte … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG