Was tun bei Sturmschäden?

Sturmtief „Niklas“ hat Spuren hinterlassen. Vor allem Haus- und Autobesitzer haben Schäden zu beklagen. Kleiner Trost: Wohngebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherungen kommen dafür auf. Ab einer Windgeschwindigkeit von 8 Beaufort (mind. 62 km/h) sprechen Versicherer von einem Sturm. Die Wohngebäudeversicherung zahlt u. a. für abgeknickte Antennen, beschädigte Satellitenanlagen und herunter gefallene Dachpfannen. Schäden an der Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch ein zerbrochenes Fenster entstehen, übernimmt die Hausratversicherung. Schäden an Autos, etwa durch herabfallende Äste, übernimmt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Wer allerdings gegen einen umgestürzten Baum fährt, ist nur durch die Vollkaskoversicherung abgesichert.

Nach einem Autounfall und auch bei allen anderen Schäden ist es wichtig, den Schadenfall so schnell wie möglich der Versicherung zu melden – am besten noch am Schadentag. Denn je schneller er gemeldet wird, desto schneller wird er auch reguliert. Wichtig: Im Zuge der Aufräumarbeiten sollten zerstörte Gegenstände nicht voreilig weggeworfen, sondern gesammelt werden, damit ein Gutachter sie noch in Augenschein nehmen kann. Gleichzeitig ist es sinnvoll, Schäden mit Fotos zu dokumentieren und eine Liste mit allen beschädigten Gegenständen anzufertigen. DEVK-Versicherte, die von Sturmschäden betroffen sind, können ihren Schaden rund um die Uhr melden unter der Telefonnummer 0800 4-858-858 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).


Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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