Gebrauchtwagenkäufer aufgepasst: Was Sie über Kurzzeitkennzeichen wissen sollten

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Saarbrücken (ots) – – Am 1. April 2015 tritt eine Gesetzesänderung zur Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen in Kraft. – Die Zulassungsbehörden vergeben das fünf Tage gültige Nummernschild nur noch, wenn eine gültige Hauptuntersuchung … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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