GDV: Vertriebskodex – Versicherer veröffentlichen in Kürze erste Prüfungsergebnisse

Pressegespräch Verhaltenskodex für den Vertrieb

PRESSEMITTEILUNG – In Kürze veröffentlicht der GDV die ersten Prüfungsergebnisse zum Verhaltenskodex für den Vertrieb.

Der Kodex setzt Standards für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung. Die ersten Unternehmen müssen ihr Prüfungsergebnis bis zum 30. April 2015 dem GDV erstmalig vorlegen. Sämtliche Informationen zum Pressegespräch sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Wissenswertes zum Verhaltenskodex für den Vetrieb von Versicherungsprodukten

  • Mit einer Reihe von Initiativen will die Versicherungswirtschaft die Interessen der Kunden verstärkt in den Blickpunkt rücken und die hohe Qualität der Kundenberatung und der Produkte weiter verbessern:
  1. Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten
  2. Weiterbildungsinitiative für Versicherungsvermittler gut beraten
  3. Ombudsmann für Versicherungen
  4. Code of Conduct für den Datenschutz
  5. Checkliste zur Beratungsdokumentation
  6. Überarbeitung der Muster für allgemeine Vertragsbedingungen
  • Der Verhaltenskodex soll das Bewusstsein der Unternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Belangen der Kunden widersprechen.
  • Der Verhaltenskodex enthält elf Leitlinien. Sie setzen Standards für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten. Unternehmen, die dem Verhaltenskodex beitreten, machen ihn zu ihrer Geschäftsgrundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Vertriebspartnern. Versicherer setzen den Kodex in interne Regeln um und vereinbaren Regeln mit ihren Vermittlern.
  • Wirtschaftsprüfer prüfen, ob die unternehmensinternen Regeln dem Verhaltenskodex entsprechen. Dabei können sich die Unternehmen für eine Angemessenheits- und/oder eine Wirksamkeitsprüfung entscheiden.
  1. Bei einer Angemessenheitsprüfung beurteilt der Prüfer, ob die vom Unternehmen individuell aufgestellten Grundsätze und Maßnahmen dazu geeignet sind, die Anforderungen aus dem Kodex in der Praxis umzusetzen. Gegenstand der Prüfung ist der auf den Vertrieb bezogene Teilbereich des Compliance Management-Systems (CMS). Bei der Angemessenheitsprüfung wird beurteilt, ob die Grundsätze und Maßnahmen des CMS des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt implementiert waren (Stichtagsprüfung).
  2. Mit der Wirksamkeitsprüfung beurteilt der Prüfer zusätzlich, ob die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen während eines bestimmten Zeitraums wirksam waren.
  • Nach ihrem Beitritt zum Verhaltenskodex müssen die Unternehmen spätestens vier Monate nach Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres das positive Prüfungsergebnis vorlegen. Es wird auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Nach zwei Jahren findet eine erneute Prüfung statt.
  • Für Unternehmen, die dem Verhaltenskodex 2013 beigetreten sind, ist der 30. April 2015 Stichtag für den Eingang des ersten Prüfungsergebnisses. Alle eingegangenen Prüfungsergebnisse der Versicherer veröffentlicht der GDV bis zum 4. Mai 2015 auf GDV.de.
  • Die Prüfung durch unabhängige Dritte ist ein Schritt, den bisher keine andere Branche gegangen ist.
  • 227 Versicherungsunternehmen sind dem Verhaltenskodex beigetreten (Stand März 2015). Dies entspricht einem Marktanteil von 87,8 Prozent (nach Beitragseinnahmen).

Mehr Informationen gibt es hier auf GDV.de.

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