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Saarbrücken (ots) – Ein durch Schnee und Eis verdeckter Parkbeleg ist kein Grund für einen Strafzettel. Vorsicht: Allzu hartnäckige Falschparker riskieren den Führerschein. Das Auto vor Fahrtantritt immer von Schnee und Eis befreien. Parkplatz … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG