Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für besseren Schutz persönlicher Daten

Die Bundesregierung hat heute die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen. Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden,  so dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann. „Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

„Verbraucherinnen und Verbraucher erleben seit Jahren zahllose Verstöße gegen ihre Datenschutzrechte, ohne dass diese bislang effizient geahndet werden können. Die neue Klagebefugnis stärkt unmittelbar den Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern. Die Verbraucherorganisationen werden mit der neuen Klagebefugnis sorgsam, aber wirkungsvoll dafür sorgen, dass Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchgesetzt werden können“, so Klaus Müller.  

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verbraucherverbände abmahnen und klagen dürfen, wenn Unternehmen gegen Bestimmungen beim Schutz persönlicher Daten von Verbrauchern verstoßen. Der Entwurf schließt aus Verbrauchersicht eine wichtige Regelungslücke zum Schutz von Nutzerdaten, besonders bei Werbung, der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Adress- und Datenhandel.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher online einkaufen, soziale Netzwerke nutzen oder ihr Smartphone nutzen, geben sie zahlreiche persönliche Daten preis.  Unternehmen sammeln häufig mehr Daten als nötig und verwenden diese für andere Zwecke. Der einzelne Verbraucher scheint machtlos gegen diese Sammelkultur. Häufig scheut er Kosten und Mühe, seine Rechte vor Gericht einzufordern.

Der vzbv bewertet den Ansatz der Gesetzesnovelle einer nicht abschließenden Regelung grundsätzlich positiv. Der Gesetzentwurf umfasst auch Verstöße, bei denen Unternehmen Daten ohne Angabe eines bestimmten Zwecks unzulässig erheben oder speichern. So lässt der Entwurf damit Spielraum für Klagen bei Verstößen, die heute noch gar nicht vorstellbar sind – etwa durch neue Erhebungsmethoden oder Geschäftspraktiken.

Laut Gesetz wird es eine gesetzliche Anhörungspflicht der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Unterlassungsverfahren geben. Das sieht der vzbv als große Chance, vor allem gegenüber Internetgiganten gemeinsam mit den Behörden zu agieren und so effektiver für die Einhaltung geltender Verbraucher- und Datenschutzvorschriften zu sorgen.

Die Erweiterung der Verbandsklagebefugnis auf den Verbraucherdatenschutz ist Teil der Koalitionsvereinbarung. Der Gesetzentwurf geht nun in den parlamentarischen Prozess.

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