Sprechstunde beim @AssekuranzDoc: Pannen, Pech und Pleiten

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Ein kaputtes Faxgerät. Ein verschusselter Versicherungsantrag. Eine vergessene Gesundheitsangabe. Diese drei Ereignisse haben eins gemeinsam. Die führten zu Haftungsansprüchen von Kunden gegen den Versicherungsmakler. Grund sich mit einigen Aspekten des Themas Maklerhaftung in dieser Kolumne zu befassen.

Vor einigen Tagen brach auf der Berliner Schönhauser Allee das große Chaos aus. Auf der beliebten Einkaufsstrasse und Hauptschlagader für den Autoverkehr mussten in Folge eines Ölfilms Teile der Strasse gesperrt werden. Der daraus resultierende Megastau ärgerte die sonst doch eher stressgewohnten Berliner und Pendler massiv.

Was war passiert? Die Panne am Schlauch eines Servicefahrzeugs der städtischen Verkehrsbetriebe ließ hunderte von Litern Hydrauliköl auf die Strasse laufen. Eine bisher nicht bekannte Menge des Öls lief auch in die Abwasserkanalisation. Um die Strasse säubern zu können mussten parkende PKWs umgesetzt werden. Doch die eingeleiteten Maßnahmen zum Abbinden des Öls und der Säuberung der Strasse führten nur zu mäßigem Erfolg.

Die Folgen sind noch nicht absehbar. Zunächst muss die öldurchtränkte Asphaltdecke beseitigt und erneuert werden. Die Umweltbehörden prüfen die notwendigen Maßnahmen zur Entfernung kontaminierten Erdreichs und der verschmutzen Abwasserleitungen. Und das wird viel Geld kosten. Und mit der Versicherungsbrille fragt man sich, wer wird für die entstandenen Kosten haften. So kommt die Frage der Haftung wieder einmal sehr praktisch ins Bewusstsein, denn auch Versicherungsvermittler sind nicht frei von Pech und Pannen.

Haftung bei Vermittlung und Beratung wird unterschätzt

Kürzlich unterhielt ich mich in Hamburg mit einem Makler, der sein Unternehmen nach über 30 Jahren aus Altergründen verkaufen will. Er ist sehr stolz darauf, dass ihm noch nie ein Haftungsfall passiert ist und er hanseatisch zuverlässig für seinen Kunden viel Gutes bewirkt hat. Im Gespräch kamen wir aber auch darauf, dass selbst nach Verkauf der Firma die Haftung auch noch lange nachwirken wird.

Ähnlich geht es vielen Vermittlern, die für sich selbst Haftungsfälle ausschließen, weil man ja einen guten Job macht. Doch das Beispiel mit dem Hydraulikschlauch zeigt, auch Versicherungsvermittler sind nicht frei von Pech und Pannen.

Die Experten von Hans John Versicherungsmakler machten auf ihrer diesjährigen Roadshow mit einigen Praxisfällen deutlich, dass Pech und Pannen sehr schnell auch zur „Pleite“ eines Maklers führen kann, wenn dieser nicht gut und richtig haftpflichtversichert ist. Die Betonung liegt auf gut und richtig.

So wurde ein Fall geschildert, in dem auf Empfehlung eines Maklers die Versicherungen für private Haftpflicht, Wohngebäude und Hausrat für eine Kundin im Sommer 2013 leistungsstärker eingedeckt werden sollten. Versehentlich und unbemerkt blieb der Antrag für die Hausratversicherung im Postausgang liegen. Es kam, wie es kommen musste, im Januar 2014 kam es zu einem Wohnungsbrand, also einem Hausratschaden. Die Kundin forderte vom Makler Schadenersatz.

Juristisch liegt hier ein Verstoß durch Unterlassen vor. Im Grunde kein Problem, wenn der Makler eine Vermögensschadenversicherung (VSH) hat und die Prämien pünktlich bezahlt wurden.

Kein Versicherungsschutz bei fehlender Prämienzahlung

Im Beispielfall war der Makler selbst im Beitragsrückstand. Somit gab es nicht nur ein Problem für die Kundin sondern auch für den Makler selbst.

Der Versicherer des Maklers schrieb:

„Wir haben unserem Versicherungsnehmer mitzuteilen, dass für den hiesigen Versicherungsfall kein Versicherungsschutz besteht. Wegen Beitragsrückstand wurde unser Versicherungsnehmer im November 2013 qualifiziert angemahnt und auf den fehlenden Versicherungsschutz hingewiesen. Die Zahlung unseres VN erfolgte erst am 02.01.2014, offensichtlich vor dem Hintergrund des gemeldeten Schadens. Als Schadentag ist im vorliegenden Fall des Unterlassens der letzte Tag vor dem Brand anzusehen, zu diesem Zeitpunkt waren wir leistungsfrei.“

Nun konnte in diesem Fall wegen der geringen Schadenhöhe schwerwiegendere finanzielle Folgen für den Makler vermieden werden. Bei einem Totalschaden am Wohngebäude hätte der Weg des Maklers wohl in die Insolvenz, in die Pleite geführt.

Regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes für Makler

Doch nicht nur die Frage der pünktlichen Beitragszahlung stellt sich für die Makler. Die regulatorischen Vorgaben für die Zulassung von Maklern für bestimmte Produkte verändert sich aktuell sehr schnell. Dementsprechend sollte eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes als Makler state of the art sein.

Der bereits zitierte Hamburger Spezialmakler bietet dazu einen Online-Rechner an, auf dessen Grundlage zu Fragen eine Überprüfung des bestehenden und notwendigen Versicherungsschutzes möglich machen. Mit den hanseatischen Haftpflichtspezialisten kann man auch besprechen, welche Mehrwerte sich beispielsweise beim Wechsel von einer direkten VSH-Versicherung bei einem Anbieter gegenüber der Übernahme des Versicherungsschutzes durch einen Spezialmakler ergeben.

Für den juristischen Laien ist es schon paradox, dass auch nach dem Ableben eins Maklers noch Haftungsschäden entstehen können. In diese Situation können die Erben kommen, wenn diese nicht schnell die richtigen Maßnahmen ergreifen.

Haftung hört mit dem Ableben oder Verkauf nicht auf

Die Benachrichtigung aller Kunden zum Ableben des Maklers muss gerade in der Stunde des Schmerzes über den persönlichen Verlust zügig erfolgen. „Kommt er dieser Pflicht nicht nach, entsteht daraus eine eigene gesetzliche Haftung der Erben. Zur Trauer um den Verstorbenen bleibt da wenig Zeit“, stellt Marc Hinrichsen, Geschäftsführer von Hans John Versicherungsmakler heraus.

Deshalb sollten Makler auch die Absicherung der Haftung für die Phase nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Vermittlerleben oder auch beim Verkauf des Unternehmens oder des Bestandes mit den Spezialisten besprechen. Eine Checkliste für notwendige Maßnahmen im Not- und Ernstfall finden freie Vermittler hier.

Fazit:

Pleiten und Pech lassen sich bei der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten nicht vermeiden. Aber Pleiten lassen sich vermeiden, immer den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das letzte Quartal lässt für den Kalender des Maklers auch einen Eintrag empfehlen:

VSH-Schutz überprüfen. Preis und Leistungen für heute, gestern und morgen.


Dr. Peter Schmidt Peter_Schmidt_Portrait Experte Personenversicherungen und Unternehmensberater im Bereich Versicherungen, Vertriebe und Makler mit langjähriger Erfahrung als Führungskraft und Vorstand bei deutschen Versicherern und twittert als „assekuranzdoc“. Besuchen Sie auch seine Webseite und werden Sie Fan von Dr. Schmidt auf Facebook.

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