BGV verbessert Kfz-Tarif

  • Fahrerschutzversicherung wählbar
  • Verlängerte Schadenfreiheitsklassen
  • Erhöhung der Gesamtneuwertgrenze für Fahrzeugzubehör

PRESSEMITTEILUNG – Karlsruhe, 03. April 2014: Die Versicherungsgruppe BGV / Badische Versicherungen bietet ab sofort einen neuen Kfz-Tarif mit wählbarer Fahrerschutzversicherung an. Damit ergänzt der BGV sinnvoll die klassische Kfz-Versicherung. Ebenfalls neu sind die verlängerten Schadenfreiheitsklassen beispielsweise bei Krafträdern und Campingfahrzeugen sowie die Erhöhung der Gesamtneuwertgrenze bei beitragsfrei mitversicherten Fahrzeugteilen.

„Mit dem neuen Kfz-Tarif ist es uns gelungen, den schon bestehenden umfangreichen Leistungskatalog sinnvoll zu ergänzen und weiter zu entwickeln“, so Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef beim BGV. „Wir bieten unseren Kunden mit den drei Tarifvarianten Basis, Klassik und Exklusiv eine bedarfsorientierte und risikogerechte Vertragseinstufung und Beitragstarifierung.“

BGV-Fahrerschutzversicherung

Die BGV-Fahrerschutzversicherung schließt eine wichtige Lücke speziell für den Fahrer. „Denn während die Mit-Insassen ihre Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen können, erhält der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall bislang keine Leistungen“, erklärt Coenen. Mit dem Fahrerschutz hat er jetzt Anspruch auf Schmerzensgeld, auf Leistungen bei Verdienstausfällen, auf Unterstützung bei sogenannten „vermehrten Bedürfnissen“ (wenn zum Beispiel eine Haushaltshilfe benötigt wird) und gegebenenfalls für den behindertengerechten Umbau der Wohnung. Im Todesfall zahlt die Versicherung sogar monatliche Unterhaltsleistungen und fängt damit die Familie finanziell auf.

Verlängerte Schadenfreiheitsklassen

Mit den verlängerten Schadenfreiheitsklassen für Krafträder, Wohnmobile und übrige Fahrzeuge, wie zum Beispiel Lieferwagen, folgt der BGV einer Empfehlung des GDV und belohnt damit langjährig unfallfreie Fahrer. Die sogenannten SF-Tabellen werden dabei von der bisherigen Endstufe SF 10 auf SF 20 erweitert. Damit verbunden sind auch neue Beitragssätze und Rückstufungstabellen. Ausnahmen bilden Klein- und Leichtkrafträder, für die wie bisher maximal drei schadenfreie Jahre bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.

Erhöhung der Gesamtneuwertgrenze für Sonderzubehör

In allen Tarifvarianten wurde die Gesamtneuwertgrenze der beitragsfrei mitversicherten Fahrzeugteile angehoben. In der Tarifvariante Basis sind ab sofort Radio-, Audio,- und Kommunikationssysteme, Sonderlackierungen und Fahrwerksveränderungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro, in den Tarifvarianten Klassik und Exklusiv bis 8.000 Euro ohne zusätzlichen Beitrag versichert.

Den gesamten Tarifüberblick und alle Bedingungen finden Sie auf der Internetseite www.bgv.de.

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