transparo gibt Tipps für Schutz und Absicherung – Sonderfall Selbstständige
PRESSEMITTEILUNG – Augsburg, 21.02.2014. Im Netz lauern viele Gefahren: Laut Bundeskriminalamt hat sich die Internetkriminalität in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl, Viren – das Schadenpotenzial ist hoch. transparo gibt Tipps, wie Verbraucher den größten Gefahren im weltweiten Datennetz begegnen können, und zeigt auf, welche zusätzliche Absicherung sinnvoll ist. Es gilt: Oft helfen Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung – vorausgesetzt man hat die richtige.
Abmahnung – was tun, wenn einen die Welle erfasst hat?
Die Abwahnwelle, die kürzlich zahlreiche deutsche Internetnutzer erfasst hat, macht deutlich, welche Risiken durch Streaming und Bildnutzung im Internet bestehen. Betroffene sollten jedoch Ruhe bewahren. Die Kosten für eine erste Abmahnung bei der Verletzung von Urheberrechten sind für Privatpersonen seit vergangenem Jahr auf 155,30 Euro begrenzt. Oftmals wurden auch gar keine Rechte verletzt. Streaming von Videos und Musik ist beispielsweise nicht illegal.
Tipp: Die richtige Rechtsschutzversicherung hilft, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen.
Wer haftet, wenn jemand über das eigene WLAN illegal Inhalte herunterlädt?
Jeder WLAN-Nutzer ist rechtlich verpflichtet, seinen Anschluss ausreichend zu sichern. Dringen dennoch Dritte in das WLAN ein und laden illegal Inhalte herunter, muss der Besitzer beweisen, dass nicht er selbst dies getan hat. Dazu reicht ein Nachweis seiner Abwesenheit. In diesem Fall muss er die Abmahnkosten erstatten, ist aber nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Teilt der Besitzer sein WLAN und gibt sein Passwort an Dritte weiter, haftet er hingegen für entstandene Schäden. Eine Ausnahme bilden volljährige Familienmitglieder. So haften Eltern nicht, wenn ihre volljährigen Kinder illegal Inhalte über den Familienanschluss downloaden, wie der Bundesgerichtshof gerade bestätigt hat.
Tipp: WLAN immer per Passwort schützen und nur vertrauenswürdigen Personen Zugang geben. Die Haftpflichtversicherung sollte „Schäden durch elektronischen Datenaustausch“ einschließen.
Phishing und Co. – so schnell ist das Konto leer
Über die Gefahren des Phishings ist in den vergangen Jahren ausführlich informiert worden – mit Erfolg, denn die Anzahl der Straftaten geht zurück. Doch gerade beim mobilen Überweisen findet die Betrugsmasche weiter ihre Opfer. Weder das Chip-TAN-Verfahren noch das mobileTAN-Verfahren sind hundertprozentig sicher. Grundsätzlich haftet die Bank für Schäden. Handelt der Kunde jedoch fahrlässig, muss auch er haften – bei grober Fahrlässigkeit sogar für den gesamten Schaden.
Tipp: Beim Online-Banking gilt äußerste Vorsicht! Zugangsdaten regelmäßig ändern, TANs niemals an Dritte weitergeben. Bei Nutzung von mobileTANs die Überweisung auf keinen Fall mit demselben Gerät durchführen, an das auch die TAN gesendet wurde. Zudem: Nicht nur den eigenen Rechner sondern auch das Smartphone durch spezielle Sicherheits-Software vor Schadprogrammen schützen.
Virenschleuder – was passiert, wenn der eigene PC andere infiziert?
Computerviren, Trojaner und Co. hat man sich schnell eingefangen. Das allein ist für Betroffene ärgerlich, schlimmer wird es noch, wenn man diese Schädlinge verbreitet. Ob wissentlich oder nicht, im Ernstfall kann man haftbar gemacht werden – mit unabsehbaren finanziellen Folgen. Hier kann eine Haftpflichtversicherung Abhilfe leisten. Sie deckt den Schaden ab, vorausgesetzt er ist ausdrücklich mitversichert.
Tipp: Den bestehenden Vertrag überprüfen! Viele ältere Versicherungsverträge sind für die Gefahren des Computerzeitalters ungeeignet, auf transparo.de finden User mit wenigen Klicks den passenden Anbieter, der auch die Haftung bei solchen Schäden einschließt.
Identitätsklau und Cybermobbing – hilft eine Spezialversicherung?
Millionenfacher Diebstahl persönlicher Daten und Shitstorms in sozialen Netzwerken: Immer mehr Internetnutzer sind um ihre Sicherheit und ihr Ansehen besorgt. Längst haben Versicherer auf diese Angst reagiert, sie bieten Erweiterungen ihrer Rechtsschutzpolicen an, die juristischen Beistand bei Rufschädigung und Kriminalität im Internet versprechen. Verbraucherschützer beurteilen solche Spezialversicherungen durchaus positiv. So können die Policen etwa für Verbraucher, die von Massenabmahnungen betroffen sind, hilfreich sein. Zugleich verweisen die Experten aber auf die recht hohen Kosten dieser IT-Policen.
Tipp: Wer sich für eine spezielle Versicherung interessiert, sollte genau aufs Kleingedruckte achten und prüfen, ob die Versicherung im Ernstfall auch einspringt. Denn manche Anbieter schließen einige Internetangebote bewusst aus.
Sonderfall freie Berufe im IT-, Kreativ- und Consulting-Bereich
Noch mehr als Privatpersonen sollten Freiberufler und Selbständige, die das Internet beruflich nutzen, sehr gut abgesichert sein. Hier gelten meist wesentlich höhere Abmahnkosten, Geldstrafen und Haftungsgrenzen, beispielsweise bei der Verletzung von Urheberrechten. Die normale Betriebshaftpflicht haftet hier in der Regel nicht und auch der Firmenrechtsschutz greift in diesem Zusammenhang nicht.
Tipp: Versicherungsschutz für die Verletzung von Rechten Dritter bietet eine branchenspezifische Vermögensschadenhaftpflicht, auch Media-Haftpflicht genannt. Sie ist insbesondere für Medien-Berufe und IT-Unternehmen sinnvoll.