- Der Versicherungsschutz für alle VSAV-Mitglieder* ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten
- VSAV-Vorstand Barth: „Straf-Rechtsschutz gerade für korrekt arbeitende Berater und Vermittler unerlässlich.“
PRESSEMITTEILUNG – Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hat für ihre Mitglieder eine neue Straf-Rechtsschutzdeckung vereinbart. Die Versicherungsprämie ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Der Versicherungsumfang sieht eine Deckung für strafrechtliche Verfahren und die Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeitsvorwürfe vor. Dem Mitglied steht eine Versicherungssumme von 300.000 Euro je Straf-Rechtsschutzfall und bis zu 100.000 Euro für Strafkaution (darlehensweise) zur Verfügung. All diese Leistungen stehen den bestehenden und neu hinzukommenden Mitgliedern im Bedarfsfall automatisch zu.
Berater und Vermittler sind zwar einerseits für ihr eigenes rechtmäßiges Handeln voll verantwortlich, andererseits aber auch abhängig vom gesetzeskonformen Agieren der Produktgeber. Gerade die Anlageskandale in diesem Jahr zeigen, wie Berater und Vermittler ohne eigene Schuld zwischen die Mühlen von Rechtsanwälten auf Anlegerseite und den Produktgebern auf der anderen Seite geraten können. Ist der strafrechtliche Vorwurf von Anlagebetrug oder einer Falschberatung erst erhoben, braucht es schon einen guten, spezialisierten und damit teuren Anwalt zur Abwehr.
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Berater und Vermittler geraten oft ahnungslos in Verfahren und sind dann hilflos auch noch den damit verbundenen hohen Kosten ausgesetzt. Deshalb ist für sie dieser Straf-Rechtsschutz unerlässlich, im Zweifel sogar existenziell notwendig.“ Der Straf-Rechtsschutz sei gerade wichtig für korrekt arbeitende Berater und Vermittler, die sich dank professionellen Rechtsbeistandes souverän stellen können.
Die Möglichkeiten, plötzlich einem Strafrechtsverfahren gegenüber zu stehen, sind vielfältig. Sie reichen von fahrlässiger Körperverletzung bei Nicht-Einhaltung von Schutzvorschriften bis hin zum Vorwurf der Vorteilsgewährung, der Beihilfe zu Straftaten oder vermeintlichem Betrugsfällen. Die Kosten für den Rechtsbeistand und das Gerichtsverfahren liegen in der Regel im fünfstelligen Bereich.
Optimale und notwendige Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflicht
Der VSAV bietet seinen als Finanzdienstleister, Rechtsanwalt, Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Wirtschaftsprüfer arbeitenden Mitgliedern bereits optimierte Lösungen auf Nettobasis im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Gemeinsam mit diesen neuen VSH-Lösungen schafft die neue Straf-Rechtsschutzdeckung einen optimalen und notwendigen Schutz für die angeschlossenen Mitglieder. Für viele Möglichkeiten zur qualitativ hochwertigen Unterstützung der Mitglieder sorgt indes ein thematisch breit aufgestelltes Netzwerk. Dies besteht neben den Wirtschaftsprüfern, spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern aus namhaften Experten von Softwaredienstleistern, Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmensberatungen.
Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.:
Der VSAV e. V. ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV e. V. dazu bei, dass sich die berufliche Basis der Mitglieder systematisch weiter verbessert.
Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 740 Mitglieder bisher überwiegend aus allen Bereichen der Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung an. Mit ca. 45 Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstand und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.
*für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Banken oder Vermögensverwaltungen besteht für die Strafrechtsschutzversicherung vorherige Anfragepflicht.