BdV mahnt MLP zur PKV-Tarifwechselberatung ab

Tarifwechselberatung von Versicherungsmaklern ist verbotene Rechtsdienstleistung

PRESSEMITTEILUNG – Aufgrund der steigenden Beiträge in der Privaten Krankenversicherung gewinnt das Thema „Tarifwechselrecht“ immer mehr an Bedeutung. Viele Versicherungsmakler und Versicherungsberater wittern daher in diesem Bereich ihr Geschäft. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) – streitbarer Verbraucherschutzverein im Bereich der privaten Versicherungen – mahnt nun den Makler MLP Finanzdienstleistungs AG ab.

„Als Versicherungsmakler darf MLP die Tarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen – erst recht nicht gegen gesondertes Honorar“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Das dürfen nach BdV–Verständnis nur die behördlich zugelassenen Versicherungsberater.

MLP wirbt auf seiner Homepage mit dem PKV-Tarifwechsel und nimmt für die Recherche von Tarifoptionen und die anschließende Beratung eine erfolgsabhängige Vergütung – auch „Servicepauschale“ genannt. Doch Versicherungsmakler dürfen nach Ansicht des BdV eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung anbieten. Das Geschäftsmodell der MLP sieht jedoch eine ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung vor. Darüber hinaus dürfen sie sich von einem Verbraucher kein gesondertes Honorar versprechen lassen.

MLP hat die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgegeben. Der BdV prüft, ob er nun gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt.

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