DSGVO: Das Recht auf Vergessenwerden

Die gesetzeskonforme Durchführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt auch viele Maklerbetriebe regelmäßig vor größeren Herausforderungen. Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ ist hierfür nur ein Beispiel. Laut Artikel 17 der DSGVO haben Kunden von Versicherungsmakler das Recht auf die Löschung der eigenen personenbezogenen Daten und könne dieses entsprechend beim Maklerbetrieb anzeigen. Dem gegenüber steht dann eine, ebenso durch den Gesetzgeber vorgegeben, Aufbewahrungspflicht, die dazu anhält, genau diese personenbezogenen Daten auch weiterhin zu speichern. Die Katze beißt sich in solchem Falle also des Öfteren in den eigenen Schwanz. procontra-online

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