Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Thorsten Karl Peter Wilke, Bergisch-Gladbach, mit Bescheid vom 24. Mai 2016 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG