Am 10. Juli ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten, das der Bundestag Ende April beschlossen hatte. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hatte der Bundestag insbesondere die Vorgaben zur Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) und zur Werbung angepasst.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG