Nachmieter gesucht: Fotos der bewohnten Wohnung dürfen nur mit Zustimmung der Mieter ins Internet / R+V-Infocenter: Veröffentlichung ist Eingriff in die Privatsphäre
PRESSEMITTEILUNG – Wiesbaden (ots) – Je mehr Bilder, desto besser: Um die Vorzüge ihrer Wohnung zu zeigen, schmücken Vermieter Online-Anzeigen gerne mit Fotos der Räume. Doch solange die Wohnung noch bewohnt ist, dürfen sie dies nicht ungefragt tun – denn der Mieter besitzt das Hausrecht. „Eine solche Veröffentlichung ist ein wesentlicher Eingriff in die Privatsphäre…
