INTER Allgemeine – „Betriebshaftpflicht schützt auch nach der Gesetzesänderung: Für die neue Allergenverordnung bestens gewappnet“
PRESSEMITTEILUNG – Mannheim, 19. Dezember 2014: Die vierzehn häufigsten Auslöser von Lebensmittelunverträglichkeiten müssen seit dem 13. Dezember 2014 bei unverpackter, loser Ware ausgewiesen werden. Setzen Betriebsinhaber die neue Verordnung nicht vollständig um, können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden. Geschäftsinhaber mit einer Betriebshaftpflichtversicherung der INTER brauchen sich aber keine Sorgen zu machen: Sie sind nach…
