Zitat des Tages – Lebensversicherungen zur Finanzierung von Omas Pflegelücke – 20.08.2020 (INTERVIEW)
„Auch die Lebensversicherungsverträge von Enkelkindern sind im Falle von Hilfe zur Pflege nicht vor Rückforderungen der Sozialträger geschützt.“
„Auch die Lebensversicherungsverträge von Enkelkindern sind im Falle von Hilfe zur Pflege nicht vor Rückforderungen der Sozialträger geschützt.“