Knifflige Fragestellungen in der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist mittlerweile eine etablierte Ergänzung zur Ruhestandsplanung. Dennoch steckt bei der Umsetzung in den einzelnen Durchführungswegen auch hier oftmals der Teufel im Detail. So müssen die Arbeitgeber, die Entgeltumwandlungsvereinbarungen aus der Zeit vor 2019 umsetzen, spätestens ab 1. Januar dieses Jahres 15 Prozent Zuschuss auf die Einzahlungen des Arbeitnehmers zahlen, sofern…
