Bei welchen Fällen ist eine Haftungsübertragung vom Versicherer auf den Makler zulässig?
Versicherungsmakler sind ob ihrer Natur als Sachwalter im Lager des Kunden eben diesem und nicht dem Versicherer verpflichtet. Für Schäden, die durch Fehler bei der Beratung des Versicherungsnehmers und der Vermittlung von Produkten aufkommen, steht der Makler folgerichtig nach Paragraf 63 VVG auch in der Haftung.
