bAV: Bundesfinanzhof fällt denkwürdiges Urteil
Die Richter am Bundesfinanzhof haben in einem aktuellen Urteil zur Entgeltumwandlung die Rechtsprechung klar zugunsten der Verbraucher gefestigt. Seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von mindestens 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Unklar war bislang, wie diese Regelung ausgelegt werden kann, wenn der Unternehmer seinen Ehegatten als Angestellten…
