+++ bAV mit 67 +++ Riester-Check +++ Honorarberatung +++
Meldung des Tages Rente mit 67 statt mit 65 – das gilt jetzt auch für die bAV. Wie Das Investment berichtet, gilt auch bei allen bAV-Zusagen vor dem 20. April 2007: Selbst wenn der Chef eine Renten-Zahlung ab 65 zugesagt hat, muss er gesetzlich verpflichtend erst ab 67 zahlen, wenn der Arbeitnehmer 1964 oder später geboren…
