Bundesregierung will KVNR für Privatversicherte automatisch ermöglichen
Die Bundesregierung will privaten Krankenversicherern und Beihilfestellen künftig ermöglichen, für ihre Versicherten eine Krankenversichertennummer, kurz KVNR, direkt zu beantragen – ohne zuvor die Zustimmung jeder einzelnen Kundin und jedes einzelnen Kunden einzuholen. Der aktuelle Aufhänger steckt im geplanten „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“, das vor dem Bundestags-Ausschuss für Gesundheit beraten wird. Für die Private Krankenversicherung wäre das ein digitalpolitischer Schritt mit erheblicher Wirkung: Die zehnstellige, lebenslang gültige KVNR ist der Schlüssel zur eindeutigen Identifikation von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen. Während gesetzlich Versicherte die Nummer automatisch von ihrer Krankenkasse erhalten und sie auf der Gesundheitskarte finden, mussten PKV-Unternehmen bislang den Umweg über die Zustimmung ihrer Kundschaft gehen, bevor sie die Nummer bei der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer beantragen konnten. Grundlage dafür ist die Rentenversicherungsnummer.
PKV-Verband spricht von gleichberechtigter Teilhabe
Der PKV-Verband wertet die geplante Änderung in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung vor dem Bundestags-Ausschuss für Gesundheit als Erfüllung einer jahrelangen politischen Forderung. Damit werde, so der Verband, „eine gleichberechtigte Teilhabe von privat Krankenversicherten und beihilfeberechtigten Personen bei der Digitalisierung und der zunehmenden Datenorientierung im Gesundheitswesen“ sichergestellt. Die Formulierung zeigt, worum es im Kern geht: nicht um ein Randdetail der Verwaltung, sondern um die Anschlussfähigkeit der PKV an die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens. Denn bislang klaffte eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die Digitalisierung sollte alle Versicherten erreichen, doch bei Privatversicherten bremste ausgerechnet die fehlende oder nicht beantragte KVNR den Zugang zu zentralen Anwendungen. Nach Einschätzung der PKV könnten Privatversicherte und Beihilfeberechtigte künftig gleichberechtigt mit GKV-Versicherten von digitalen Verfahren und datenbasierten Versorgungsstrukturen profitieren.
Elektronische Patientenakte, E-Rezept und Medizinregister: Ohne KVNR läuft wenig
Dass die Regelung ausgerechnet in einem Gesetz zu Medizinregistern steht, ist kein Zufall. Wenn medizinische Einrichtungen Patientinnen und Patienten bestimmte Implantate einsetzen, müssen sie dies an ein zentrales Register melden; dafür ist die KVNR zwingende Voraussetzung – auch bei Privatversicherten. Die Nummer wirkt damit wie ein digitaler Türöffner: Ohne sie bleiben Anwendungen der Telematikinfrastruktur nur eingeschränkt erreichbar, mit ihr werden elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept für PKV-Kundinnen und -Kunden deutlich leichter zugänglich. Die Bundesregierung adressiert damit ein praktisches Problem, das im Zuge der Digitalisierung immer sichtbarer wurde. Für die Branche ist die geplante automatische Beantragung daher mehr als eine bürokratische Vereinfachung. Sie entscheidet darüber, ob Privatversicherte im digitalen Gesundheitswesen nur mitlaufen – oder tatsächlich angeschlossen werden.
