Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum der Leistungsantrag zum neuen Qualitätsmaßstab wird

In der Berufsunfähigkeitsversicherung rückt ein bislang unterschätzter Punkt stärker in den Fokus: die Transparenz im Leistungsantrag. Nach Einschätzung von Erdal Aycicek, Director Analytics & Process bei der Premiumcircle Deutschland GmbH, sind die großen Entwicklungssprünge im BU-Markt weitgehend vorbei – etwa der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, der sechsmonatige Prognosezeitraum, präzisere Berufsdefinitionen oder die stärkere Berücksichtigung psychischer Erkrankungen. Was bleibt, ist ein Markt, der viel über Tarifmerkmale, Nachversicherungsgarantien und digitale Services spricht, aber an einer entscheidenden Stelle noch zu oft im Nebel bleibt: Welche Nachweise müssen Versicherungsnehmer im Leistungsfall konkret erbringen? Genau dort, so Aycicek, entscheidet sich die praktische Qualität einer BU-Versicherung – nicht nur im Bedingungswerk, sondern im Moment, in dem Versicherte ihre Leistung tatsächlich beantragen.

Leistungsfall in der BU: Viele Versicherer bleiben bei Nachweisen vage

Eine Analyse des Teams Analytics & Process der Premiumcircle Deutschland GmbH, an der neben Erdal Aycicek auch Anne Wolnitza und Magnus Krümpelbeck beteiligt waren, zeigt ein deutliches Bild: Von 53 untersuchten Versicherern erfüllt nur ein Anbieter zwölf von 14 Kriterien zur Transparenz der Nachweisanforderungen im Leistungsantrag. Zwei weitere Anbieter kommen auf zehn Kriterien. Die große Mehrheit – 50 Anbieter und damit 94 Prozent – arbeitet laut Premiumcircle weiterhin mit offenen oder unbestimmten Formulierungen. Besonders kritisch bewertet Aycicek die sogenannte Generalklausel, die Versicherern weitreichende Möglichkeiten eröffnet, Informationen und Unterlagen nachzufordern. Als Ausgangspunkt nennt er unter anderem § 7 Abs. 2 der GDV-Musterbedingungen. In der Praxis bedeutet das: Versicherte wissen im Leistungsfall oft nicht genau, welche Unterlagen wirklich nötig sind, für welchen Zeitraum Nachweise verlangt werden oder wann ihre Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Begriffe wie „Unterlagen über den Beruf“, „Nachweise zur Berufsunfähigkeit“ oder „weitere ärztliche Untersuchungen“ klingen fachlich sauber, bleiben für Betroffene aber häufig zu unbestimmt.

BU-Markt braucht mehr Verbraucherschutz statt Marketinginnovation

Während viele Produktanpassungen im BU-Markt derzeit eher ergänzenden Charakter haben – etwa flexible Beitragsoptionen, ausgebaute Nachversicherungsmöglichkeiten oder digitale Services –, sieht Premiumcircle den nächsten echten Qualitätsstandard an anderer Stelle: beim klar geregelten Leistungsprozess. Die Antithese ist offensichtlich: In der Werbung wird die BU oft als stabiler Schutzschirm gegen den Verlust der Arbeitskraft präsentiert; im Leistungsfall kann dieser Schutzschirm für Versicherte aber schwer greifbar werden, wenn die Anforderungen an Nachweise nicht eindeutig definiert sind. Aycicek betont deshalb, dass nachvollziehbare und begrenzte Nachweispflichten vor allem Rechtssicherheit und Orientierung schaffen. Für Vermittler ergibt sich daraus ein wichtiger Beratungsansatz: Nicht nur die Höhe der BU-Rente, die Arbeitsunfähigkeitsklausel oder die Nachversicherungsgarantie sollten geprüft werden, sondern auch die Frage, wie transparent ein Versicherer den Leistungsantrag ausgestaltet. Denn die Zukunft der Berufsunfähigkeitsversicherung dürfte sich weniger an immer neuen Tarifdetails entscheiden – sondern daran, wie klar der Weg zur Leistung im Ernstfall tatsächlich ist.

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