HDI setzt bei neuer Altersvorsorge auf 100 Prozent Beitragsgarantie
HDI will beim Nachfolger der Riester-Rente trotz neuer Spielräume für Produkte mit 0 oder 80 Prozent Garantie an der vollen Beitragsgarantie festhalten: Auf dem bAV-Kongress des Versicherers kündigte Lebensversicherungsvorstand Fabian von Löbbecke an, dass HDI mit einem klassischen Garantieprodukt in die reformierte staatlich geförderte Altersvorsorge gehen will. Der Gesetzgeber hatte den Versicherern mit der Altersvorsorgereform zwar ihren Wunsch erfüllt, künftig auch geförderte Produkte ohne vollständigen Beitragserhalt anbieten zu dürfen. Doch HDI wählt bewusst den Gegenkurs. Von Löbbecke begründete das mit der Einschätzung, dass „Null Prozent Garantie“ ein „vermintes Gelände“ seien, auf das sich Banken, Fondsgesellschaften und Fintechs stürzen würden. Dieses Segment nannte er ein „Haifischbecken“. Auch die 80-Prozent-Garantie überzeugt ihn nicht: Sie sei „weder Fisch noch Fleisch“. Zwar muss HDI ebenfalls ein Standardprodukt mit 0 Prozent Garantie und einem Kostendeckel von 1 Prozent anbieten, dafür will der Versicherer aber auf Produkte von Ampega zurückgreifen, dem Vermögensverwalter des Mutterkonzerns Talanx.
Altersvorsorgereform: Sicherheit statt Renditewette
Während viele Anbieter durch niedrigere Garantien mehr Luft für renditeträchtigere Kapitalanlagen gewinnen wollen, setzt HDI auf den Sicherheitsgedanken: Nicht die maximale Fondsfantasie, sondern planbare Verlässlichkeit soll Kunden überzeugen. Von Löbbecke verweist dabei auf die hohen Rückstellungen für Beitragsrückerstattung der HDI Vorsorge Lebensversicherung, die heutigen und künftigen Kunden zugutekommen sollen. Nach seiner Darstellung könne HDI „eine wahnsinnig hohe Überschussbeteiligung“ bieten; Werte von 4,6 Prozent über mehrere Jahre hält er für möglich. Gerade für Kunden zwischen 50 und 55 Jahren, die ihre Altersvorsorge noch einmal umschichten wollen, könnte dieses Angebot attraktiv sein. Seine Rechnung ist klar: Warum für eine Fondsanlage mit möglichen Verlusten ins Risiko gehen, wenn ein Garantieprodukt aus seiner Sicht eine stabile Verzinsung bieten kann? Die Sorge, dass HDI bei einer erneuten Niedrigzinsphase mit der 100-Prozent-Garantie unter Druck geraten könnte, weist von Löbbecke zurück. Er verweist auf die gut gefüllte RfB, die nicht sofort auf Kapitalmarktschwankungen reagiere. HDI würde nach seiner Einschätzung auch in einer Niedrigzinsphase „sehr sehr lange durchhalten“.
bAV, Betriebsrentenstärkungsgesetz II und fehlendes Gesamtkonzept
Bei der Altersvorsorgereform sieht von Löbbecke Licht und Schatten. Positiv bewertet er die neue Fördersystematik, weil nach seiner Darstellung deutlich mehr Fördergeld direkt in den Vertrag fließt und weniger über Steuerrückerstattungen läuft. Kritisch sieht er dagegen den Zwang, Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen, das Koppelverbot von geförderten Altersvorsorgeverträgen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie die Förderung von Auszahlungsplänen bis zum 85. Lebensjahr als Alternative zur Leibrente. Dass die reformierte private Altersvorsorge der betrieblichen Altersversorgung das Wasser abgräbt, glaubt der HDI-Vorstand nicht. Die bAV sei „gut aufgestellt“, gerade für junge Menschen mit keinen oder wenigen Kindern könne sie effizienter sein. Auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II, das unter anderem die Förderung für Geringverdiener verbessert und das Sozialpartnermodell weiter geöffnet hat, sorgt bei HDI nicht für Jubelsprünge. Von Löbbecke verglich das Ergebnis mit einer „Pralinenschachtel“, mit der man in der Praxis relativ wenig anfangen könne. Marco Westermann, Senior Experte Grundsatzfragen bAV bei HDI, kritisierte zudem, dass der Bundesregierung bei privater Vorsorge, bAV und gesetzlicher Rente ein übergeordnetes Gesamtkonzept fehle. Hoffnung setzt er auf die derzeit tagende Rentenkommission und die Evaluation des Sozialpartnermodells im Jahr 2027: Wenn dessen Verbreitung bis dahin nicht deutlich zulegt, rechnet Westermann mit weiteren Reformen.
