Swiss-Life-Select-Verträge sorgen für Kritik: BVK und Kanzlei Wirth warnen Vermittler

Bei Swiss Life Select (SLS) liegen derzeit neue Handelsvertreterverträge zur Unterschrift auf dem Tisch – und genau diese Vertragsupdates entwickeln sich zunehmend zum Diskussionsthema in der Vermittlerbranche. Der Hintergrund: Nach fast zwei Jahrzehnten will Swiss Life Deutschland die bisherigen Vertragswerke modernisieren. Begründet wird das gegenüber procontra mit neuer Rechtsprechung, regulatorischen Vorgaben und geänderten Anforderungen der Aufsichtsbehörden. Während der Konzern von einer „stabilen und fairen Vertragsgrundlage für die Zukunft“ spricht, wächst an anderer Stelle die Kritik. Besonders die vorgesehenen Vertragsstrafen sorgen für Stirnrunzeln. Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth warnt öffentlich vor möglichen wirtschaftlichen Risiken für Vermittlerinnen und Vermittler. Laut dem der procontra-Redaktion vorliegenden Vertragswerk könnten bei bestimmten Verstößen künftig Vertragsstrafen von bis zu 100.000 Euro fällig werden – etwa beim Abwerben anderer Handelsvertreter. Bei Markenrechtsverletzungen sind bis zu 75.000 Euro vorgesehen, bei Wettbewerbsverstößen bis zu 50.000 Euro. Strübing spricht in diesem Zusammenhang von einer „massiven Erhöhung“ der Sanktionen im Vergleich zu bisherigen Vertragsfassungen.

Streit um Folgeprovisionen und Kündigungsphase

Die Kritik beschränkt sich allerdings nicht auf die Vertragsstrafen. Aus Sicht der Kanzlei Wirth bergen insbesondere die Regelungen rund um Folgeprovisionen und die Kündigungsphase Konfliktpotenzial. So könnten laut Strübing Ansprüche auf laufende Provisionen aus Dynamiken, Riester-Zulagen oder Investmentprodukten künftig entfallen. Auch die Möglichkeit, Berater während der Kündigungsphase freizustellen und ihnen nicht selbst geworbene Kundenbestände zu entziehen, bewertet der Jurist kritisch. Im schlimmsten Fall könne dies den wirtschaftlichen Wert des Bestandes schmälern und damit indirekt auch Auswirkungen auf den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB haben. Dieser soll Handelsvertreter eigentlich dafür entschädigen, dass der Unternehmer nach Vertragsende weiter von aufgebauten Kundenbeziehungen profitiert. Unterstützung erhält die Kanzlei Wirth dabei inzwischen auch vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Wie procontra exklusiv erfuhr, kommt auch der Verband nach Prüfung der Vertragsunterlagen zu einer kritischen Einschätzung. Ein BVK-Sprecher erklärte auf Nachfrage, der Vertrag verschiebe die Risikoverteilung deutlich zulasten der Vermittler. Besonders problematisch seien neben den Vertragsstrafen auch weitreichende einseitige Änderungsvorbehalte. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb ausdrücklich, den Vertrag in der aktuellen Form nicht zu unterzeichnen.

Swiss Life verteidigt Vertragsreform – Telis bleibt außen vor

Swiss Life Deutschland weist die Vorwürfe hingegen entschieden zurück. Gegenüber procontra betont das Unternehmen, dass sich bei Folgeprovisionen faktisch nichts ändere und sämtliche Regelungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs stünden. Auch die höheren Vertragsstrafen seien kein Instrument zur Einschüchterung, sondern dienten laut Swiss Life dem Schutz vor vorsätzlichen wettbewerbswidrigen Handlungen und möglichen Schädigungen von Vertrieb, Kunden und Marke. Bei versehentlichen Verstößen drohten nach Angaben des Unternehmens keine relevanten Sanktionen. Als Beispiel nennt Swiss Life Social-Media-Profile ehemaliger Vertreter: Hier sehe der Prozess zunächst mehrfache Hinweise zur Anpassung oder Löschung vor, bevor überhaupt Maßnahmen geprüft würden. Gleichzeitig verweist Swiss Life auf Vorteile des neuen Vertragswerks, darunter höhere Vergütungsmöglichkeiten durch einen neuen Karriereplan sowie geringere Stornoreserveeinbehalte. Brisant wirkt die Debatte auch deshalb, weil Swiss Life erst kürzlich die Übernahme des Finanzvertriebs Telis bekanntgegeben hat. Gemeinsam mit SLS, Tecis, Horbach und Proventus wächst die Vertriebsorganisation damit auf rund 8.000 Beraterinnen und Berater an. Die umstrittenen neuen Handelsvertreterverträge sollen nach Informationen von procontra allerdings ausschließlich für SLS gelten. Die Telis-Berater sollen ihre bisherigen Verträge behalten dürfen.

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