Unterversicherung Hausrat: Fall Pooth zeigt Risiken für Makler

Der Einbruch in die Villa von Verona Pooth in Meerbusch sorgt aktuell für Aufmerksamkeit in der Branche – und wirft ein Schlaglicht auf ein altbekanntes Risiko: Unterversicherung in der Hausratversicherung. Schmuck im Wert von über einer Million Euro soll entwendet worden sein; Pooth sieht laut Berichten ihren Versicherungsmakler in der Verantwortung und wirft ihm Falschberatung vor. Der Makler weist dies zurück, das Gericht regte eine außergerichtliche Einigung an. Unabhängig vom Ausgang zeigt der Fall exemplarisch: Die Differenz zwischen Erwartung und tatsächlicher Leistung kann im Schadenfall erheblich sein – und genau dort beginnen die haftungsrechtlichen Grauzonen für Vermittler.

Unterversicherung in der Hausratversicherung: Fall Verona Pooth rückt Haftungsrisiken in den Fokus

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats, greift die sogenannte Unterversicherung – mit proportional gekürzter Leistung. Konkret heißt das: 30 Prozent Unterdeckung führen zu 30 Prozent weniger Entschädigung, selbst bei Teilschäden. Das etablierte Quadratmeter-Modell – meist 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter – soll hier Orientierung geben, häufig kombiniert mit einem Unterversicherungsverzicht. Doch dieser ist kein Allheilmittel. „Nach Ausschöpfung der vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich der Vorsorge – in der Regel 10 Prozent – ist die Leistung gedeckelt“, erklärt Jörg Linder von der Dialog Versicherung. Steigen Wiederbeschaffungskosten oder wächst der Hausrat, kann die Lücke schnell wieder aufgehen. Entsprechend gewinnen dynamische Anpassungen, wie sie etwa Anbieter wie Adam Riese über Indexmechanismen umsetzen, an Bedeutung.

Neue Modelle, alte Grenzen: Wohnfläche statt Versicherungssumme?

Parallel setzt sich ein alternatives Modell durch: die Absicherung über Wohnfläche statt fixer Versicherungssumme. Anbieter wie Dialog oder Axa verzichten dabei auf klassische Summenlogik und versprechen eine faktisch unbegrenzte Deckung – zumindest innerhalb definierter Rahmenbedingungen. „Wir nehmen keinen Abzug wegen Unterversicherung vor und erstatten bis zu einer Million Euro“, erläutert Axa-Sprecherin Sabine Friedrich. Klingt nach Befreiungsschlag – ist aber differenziert zu betrachten: Sublimits für Wertsachen oder Zusatzrisiken bleiben bestehen. Und auch Andreas Adam von Hoesch & Partner weist darauf hin, dass im Totalschadenfall eine detaillierte Schadenaufstellung erforderlich bleibt. Die scheinbare Einfachheit im Abschluss trifft also auf Komplexität im Ernstfall – eine klassische Antithese der Produktwelt.
Für Makler bleibt die zentrale Aufgabe unverändert, aber anspruchsvoller: Risiken transparent machen, Beratung dokumentieren, Versicherungssummen regelmäßig überprüfen. Laut Franziska Geusen, Geschäftsführerin der Hans John Versicherungsmakler GmbH und AfW-Vorständin, besteht keine Haftung, wenn Unterversicherung auf nachträgliche Anschaffungen zurückgeht – dennoch bleibt das Erwartungsmanagement entscheidend. Denn zwischen pauschaler Absicherung und individueller Realität klafft oft eine Lücke. Oder anders gesagt: Die Police verspricht Sicherheit – die Praxis verlangt Präzision.

Quelle