Altersvorsorgereform: Bundesregierung setzt weiter auf Vermittler – Standarddepot nur scheinbar provisionsfrei
Kurz vor der Verabschiedung der Reform zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion geantwortet – und sendet damit ein klares Signal an den Markt: Die Verbreitung der Altersvorsorge soll nicht allein staatlich organisiert werden, sondern im Zusammenspiel mit Versicherern und Vermittlern erfolgen. Das geht aus der Antwort hervor, die der Redaktion von procontra vorliegt. Was auf den ersten Blick wie ein politischer Formalakt wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als strategische Weichenstellung: Der Staat tritt zwar mit einem Standarddepot als Produktanbieter auf, überlässt die entscheidende Schnittstelle zum Kunden jedoch weiterhin dem Vertrieb. Eine stille Korrektur der ursprünglichen Sorge vieler Marktteilnehmer – oder anders formuliert: viel Regulierung auf dem Papier, aber weiterhin Beratungsrealität im Alltag.
Standarddepot und Kostenstruktur: Günstig online – aber nicht ohne Beratung
Kernpunkt der Anfrage war die Frage, warum das geplante Standardprodukt nicht vollständig ohne Vertriebskosten auskommt. Die Antwort der Bundesregierung: Das Altersvorsorgedepot soll „grundsätzlich besonders kostengünstig“ sein – konkret mit Effektivkosten von 1,0 Prozent statt der ursprünglich diskutierten 1,5 Prozent. Gleichzeitig wird klargestellt: Wer keine Beratung wünscht, kann das Produkt ausschließlich online abschließen. Doch genau hier liegt die entscheidende Nuance: Alle Anbieter müssen diesen digitalen Abschlussweg bereitstellen, aber die Bundesregierung geht implizit davon aus, dass ein erheblicher Teil der Verbraucher weiterhin Beratungsbedarf hat. Die Konsequenz: Das vermeintlich provisionsarme Standardprodukt bleibt faktisch eng mit dem klassischen Vermittlermodell verzahnt. Theorie und Praxis driften auseinander – kostengünstiger Zugang auf der einen Seite, beratungsgetriebene Realität auf der anderen.
Aufsicht, Wettbewerb und Vertriebslogik: Regulierung bleibt das Korrektiv
Wie sichergestellt werden soll, dass das Standarddepot im Beratungsprozess tatsächlich berücksichtigt wird, beantwortet die Bundesregierung mit Verweis auf bestehende aufsichtsrechtliche Vorgaben: Zielmarktdefinition, Geeignetheitsprüfung und Beratungspflichten sollen verhindern, dass ungeeignete Produkte vermittelt werden. Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung, dass neue Anbieter mit kosteneffizienten Lösungen in den Markt eintreten und den Wettbewerb beleben. Fehlanreize im Vertrieb sieht sie durch die geplante Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Ansparphase begrenzt. Das Kalkül ist klar: Mehr Wettbewerb, geringere Kosten, aber weiterhin ein zentraler Platz für den Vermittler. Oder zugespitzt formuliert: Die Altersvorsorge wird digitaler – aber nicht vertriebslos.
