Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor hohen Kosten und zweifelhaften Versprechen
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) warnt aktuell vor Angeboten zur Rückabwicklung von Lebens- und privaten Rentenversicherungen – ein Thema, das durch Online-Werbung und Social Media zunehmend an Sichtbarkeit gewinnt. Wer steckt dahinter, was wird versprochen und wo liegen die Risiken? Nach Angaben der VZHH werben entsprechende Dienstleister mit Slogans wie „Bis zu 200 Prozent mehr aus Ihrem Vertrag holen“ oder „Lebensversicherung erfolgreich rückfordern“. Doch genau hier beginnt die Diskrepanz: Während hohe Zusatzgewinne in Aussicht gestellt werden, bleiben die tatsächlichen Ergebnisse laut Verbraucherschützern häufig hinter den Erwartungen zurück. „Einige Verbraucher haben sich aufgrund der procontra-Berichterstattung bei uns gemeldet“, sagt Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geld und Versicherungen bei der VZHH. Die Betroffenen seien meist über digitale Kanäle oder persönliche Vermittler auf diese Modelle aufmerksam geworden.
Kritik an Methoden: Zweifel von DAV und BaFin
Bereits im April 2025 hatte procontra in einer investigativen Recherche den Fall eines Debeka-Kunden beleuchtet und dabei Einblicke in die Arbeitsweise eines Dienstleister-Netzwerks erhalten. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) bewertete das zugrunde liegende Gutachten gegenüber procontra als „groben methodischen Fehler“. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) äußerte Zweifel an der Methodik, die dem Kunden erhebliche Rückabwicklungsgewinne in Aussicht stellte. Die Antithese wird hier deutlich: große Versprechen auf der einen Seite – methodische Unsicherheiten auf der anderen. In der Folge meldeten sich laut procontra weitere Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen bei der Redaktion.
Kostenfalle statt Mehrwert: Verbraucher berichten von Verlusten
Nach Darstellung der VZHH hätten Verbraucher berichtet, dass ihre Policen durch Drittunternehmen übernommen und gekündigt worden seien. Das Ergebnis: In vielen Fällen erhielten sie nach eigenen Angaben lediglich 75 bis 80 Prozent ihres Rückkaufswerts, während der Rest als Gebühren einbehalten worden sei. Hinzu kamen zusätzliche Kosten für Anwälte und Gutachter – eine Entwicklung, die aus Sicht der Verbraucherschützer nicht für Jubelsprünge sorgt. Erfolgsaussichten? Fehlanzeige, so die VZHH: Weder seien Vergleiche erzielt worden, noch hätten Rechtsschutzversicherer Deckungszusagen erteilt. „Der Erfolg ist ungewiss“, sagt Klug. „Unser Eindruck ist, dass die Anbieter jeden Vertrag für geeignet erklären und die Versprechungen überwiegend heiße Luft sind.“ Zudem sieht die VZHH „Ansätze für eine Anwaltshaftung“.
