Bundestag beschließt §34k GewO: Neue Regeln für Kreditvermittler

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 beschlossen – und damit §34k GewO eingeführt. Erstmals entsteht ein eigenständiger gewerberechtlicher Rahmen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen. Ziel: mehr Transparenz und Verbraucherschutz durch klare Anforderungen an Sachkunde, Registrierung und Zuverlässigkeit. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW bewertet den Schritt grundsätzlich positiv und spricht von einem „richtigen Schritt“ in Richtung eines einheitlicheren Regulierungsniveaus.

Verbraucherschutz versus Wettbewerbsverzerrung

Doch die neue Ordnung bringt Brüche mit sich: KMU sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen, sofern sie Finanzierungen nur für eigene Produkte vermitteln. Laut AfW führt das zu einem uneinheitlichen Markt. „Damit entsteht kein einheitliches Anforderungsniveau“, warnt der Verband. Die Folge: unabhängige Vermittler könnten strukturell benachteiligt werden – ein Spannungsfeld zwischen regulatorischem Anspruch und praktischer Marktrealität.

Umsetzung unter Zeitdruck

Zusätzlich sorgt der enge Zeitrahmen für Kritik. Vermittler müssen kurzfristig Sachkunde nachweisen und Registrierungen vornehmen. „Die Umstellung wird unnötig knapp und kompliziert“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Weitere Details zu Qualifikation und Weiterbildung soll eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums klären – sie steht noch aus. Bis dahin bleibt die Umsetzung anspruchsvoll.

Quelle