Altersvorsorgereform 2026: Bundestag vor Abstimmung
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat kurz vor der geplanten Bundestagsabstimmung in dieser Woche zentrale Stellschrauben der Altersvorsorgereform neu justiert – ein politischer Kraftakt auf der Zielgeraden, über den Medien und Interessenverbände übereinstimmend berichten. Wer ist betroffen? Vor allem Selbstständige, die nun doch förderberechtigt sein sollen. Was ändert sich konkret? Die Fördermechanik wird deutlich ausgeweitet: Die Grundzulage steigt auf 50 Prozent des Eigenbeitrags – allerdings gedeckelt bei 360 Euro jährlich. Darüber hinaus greift eine zusätzliche Förderung von 25 Prozent bis zu einem Beitrag von 1.800 Euro.
Mehr Förderung, weniger Kosten – und ein neuer Player
Die Reform bringt Bewegung in die dritte Säule der Altersvorsorge: mehr staatliche Zuschüsse, niedrigere Kosten, neue Strukturen. Besonders ins Auge fällt die Kinderzulage: Bereits 25 Euro monatlicher Eigenbeitrag reichen künftig aus, um die volle Förderung von 300 Euro zu erhalten – eine Förderquote von faktisch 100 Prozent. Gleichzeitig wird der Kostendeckel für das geplante Standarddepot von ursprünglich 1,5 auf 1,0 Prozent pro Jahr gesenkt – ein Schritt, der laut Beobachtern als Reaktion auf „heftige Diskussionen“ im Vorfeld zu verstehen ist.
Branche warnt: Zielkonflikt statt Wettbewerb
Genau hier setzt die Kritik an – leise im Ton, deutlich in der Sache. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die Entwicklung kritisch: „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Wenn der Staat zugleich Regulator und Anbieter sei, entstehe ein struktureller Zielkonflikt. Die Folge: ein potenziell verzerrter Wettbewerb in der privaten Altersvorsorge.
