Zitat des Tages: Rohrbruch: Warum Hausbesitzer oft selbst zahlen müssen – 13.03.2026

„Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass beispielsweise nach einem Rohrbruch im Bad gleich alle Leitungen in diesem Raum erneuert werden“,

sagt Meike Voß, Teamleiterin der Beratung beim Bund der Versicherten (BdV). Nach einem Leitungswasserschaden übernimmt die Wohngebäudeversicherung meist nur die Reparatur der direkt beschädigten Rohrteile. Weitere Arbeiten an alten Leitungen gelten oft als Instandhaltung und müssen Eigentümer selbst bezahlen.

Gerade bei älteren Rohrsystemen kann eine umfassendere Sanierung sinnvoll sein, um neue Schäden zu vermeiden. Wichtig ist auch regelmäßige Wartung: Vernachlässigte Anlagen können zu gekürzten Leistungen führen. Zudem haben Versicherer nach einem regulierten Schaden ein Sonderkündigungsrecht.